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Ausbildung
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Unseren Atemschutzgeräteträgern kommt eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen nicht nur ihre Leistungsfähigkeit durch eine regelmässige medizinische Untersuchung (die sogenannte G26.3) nachweisen, sondern auch in vorderster Front am Gefahrenschwerpunkt tätig werden. Das Atemschutzgerät (also Pressluftatmer + Maske)Â ist somit rein für den Eigenschutz der Feuerwehrleute vorgesehen.
 
Um dies effizient und unter Minimierung des eigenen Risikos durchführen zu können, werden die Wehrleute entsprechend ausgebildet. Dies kann extern, sowie auch intern bei Übungen, Seminaren und Lehrgängen erfolgen. Um überhaupt den Pressluftatmer nutzen zu können, ist die Grundlage dafür die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7, die zumeist landkreisintern an einer der beiden Ausbildungsstätten in Lohr oder Karlstadt stattfindet. Danach sind regelmässige Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen.
   
Die Inhalte sind unter anderem:
- Strahlrohrtraining

- jährlicher Durchgang durch die Atemschutzübungsstrecke des Landkreises in Lohr
- Realbrandausbildung in gas- und holzbefeuerten Übungsanlagen
- Übungen auf Standortebene unter Einsatz von künstlicher Verrauchung
Technik und Ausbildung erfordern ein besonderes Augenmerk, denn daran kann die Gesundheit des Einzelnen hängen. Hierfür trägt der Leiter des Atemschutzes als Bevollmächtigter des Kommandanten die Verantwortung.Â

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Letzter Einsatz
08 Apr 2018 17:39 Baum auf Fahrbahn mehr ...
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