Voraussetzungen

Besondere Gefahren bedürfen besonderer Regelungen. Insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen ein Unfall schwerwiegende Folgen für die Gesundheit oder sogar das Leben des Betroffenen haben könnte, werden von Seiten der Versicherungen klare Kriterien vorgegeben. Für Atemschutzgeräteträger hat der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband im Jahr 2005 die bis heute gültige Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst" herausgegeben.